Wir unterstützen bei
Wir bieten Ihnen an
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Entwicklung einer individuellen Lebens- und Entwicklungsperspektive mit und für jedes Kind im Rahmen des Hilfeplanprozesses
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Vorbereitung der Rückkehr des Kindes in die Familie und/oder
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Vorbereitung des Kindes Fortsetzung der Hilfe in dieser oder in einer anderen Hilfeform (z. B. Pflegefamilie; Adoption).
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Verselbständigung des jungen Menschen und/oder Wiedereingliederung ins Lebensfeld
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Neustrukturierung des Alltags des Kindes
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Förderung von emotionalen, psychosozialen, kognitiven und körperlichen Fertigkeiten mittels individueller und alltagsnaher Lernangebote
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Überwindungen von Störungen und Entwicklungsdefiziten im Bereich emotionaler, psychosozialer, kognitiver und körperlicher Entwicklung durch individuelle Förderung
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Mobilisierung der Ressourcen des jungen Menschen
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Entfaltung der Persönlichkeit in einem Prozess der Selbstfindung
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Hilfe zur Selbsthilfe
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Eltern- und Familienarbeit
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Erhalt und Entwicklung wichtiger und förderlicher Bezüge außerhalb der Familie
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Integration im Gemeinwesen
Nach welchen konzeptionellen Schwerpunkten wir gearbeitet?
Die Grundlage für unsere Arbeit in den drei Häusern des „Haus Burgwartsblick“ bilden die jeweils bestehenden Hauskonzeptionen, ein sexualpädagogisches Konzept, ein Konzept für Beschwerde- und Beteiligungsmanagement sowie verschiedene häuserspezifische Handlungsleitfäden.
Welcher pädagogische Ansatz kommt zum Tragen
Orientiert an dem grundsätzlichen Selbstverständnis (Leitbild) der Arbeiterwohlfahrt basiert die pädagogische Arbeit unserer Mitarbeiter*innen auf den Werten Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit.
Ausgehend vom Rahmenkonzept der lebensweltorientierten Sozialen Arbeit nach Hans Thiersch bieten wir unseren Kindern und Jugendlichen einen familienorientierten (vorübergehenden) Lebensort, der sie in ihrer Entwicklung individuell und positiv fördert und an den sie sich gern zurückerinnern.
Gesetzliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Gewährung von Hilfe bildet das 8. Sozialgesetzbuch:
§ 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
§ 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
§ 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder/ Jugendliche i.V. mit § 34 SGB VIII
§ 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan
§ 37 SGB VIII Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
§ 42 SGB VIII Inobhutnahme
Zusammenarbeit und Kooperationen mit Eltern, Betreuern und Bildungseinrichtungen
Die Eltern/Personensorgeberechtigten sind wichtige Bildungs- und Erziehungspartner*innen entsprechend ihrer Erziehungsverantwortung und Personensorge. Die pädagogischen Fachkräfte unterstützen die Eltern „in einer dem Wohl ihrer Kinder entsprechenden Wahrnehmung dieser Verantwortung und unterstützen die Eltern-Kind-Bindung“, insofern es von den am Hilfeprozess Beteiligten gefordert und gefördert wird.
Die pädagogischen Fachkräfte unserer Standorte pflegen eine intensive Zusammenarbeit untereinander. Zwischen den Teams erfolgt ein regelmäßiger fachlicher Austausch, um die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen gemeinsam weiterzuentwickeln und aufeinander abzustimmen. Die Kinder und Jugendlichen profitieren von der engen Vernetzung der Einrichtungen dahingehend, dass sie im Falle eines Wechsels zwischen den Häusern (z.B. Übergang von der Außenwohngruppe in das Betreute Jugendwohnen) auf schon bekannte pädagogische Fachkräfte, aber auch bekannte Strukturen und Erziehungsstile treffen.
Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§ 34 SGB VIII) arbeiten wir zudem eng vernetzt mit den Fachkräften anderer Fachbereiche der Arbeiterwohlfahrt Weißeritzkreis e.V. (z.B. Erziehungsberatung, Suchberatung) zusammen.
Auch mit Fachkräften anderer Einrichtungen und Bildungsinstitutionen, die an der Förderung und Entwicklung des Kindes bzw. Jugendlichen beteiligt sind, arbeiten wir eng zusammen.