Wir bieten an
In der Schulsozialarbeit bieten wir vorrangig Beratung und Unterstützung am Ort „Schule“ an
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offene Beratung
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Begleitung in schwierigen Lebenslagen und Vermittlung zu weiterführenden Hilfen
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Prävention zu Sucht, Mobbing, gewalttätiges Verhalten, Missbrauch
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Projektarbeit zu positivem Klassenklima, Umgang mit Stress, Medienkonsum, Liebe und Sexualität
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Mitgestaltung des Schullebens (u.a. Schülercafé, Schüleraufsichten, Schüler- und Klassenräte, Schülerpatenschaften, schulische Veranstaltungen, z.B. Weihnachtsmarkt)
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intensive Einzelfallbegleitung im Unterricht zur Förderung der aktiven Beteiligung am Unterricht (Inklusionsassistenz)
Wir unterstützen bei
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Konfliktklärungen, -vermittlung
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persönlichen Problemlagen (psychische Belastungen, familiäre Krisen, …)
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Umgang mit Leistungsdruck
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Lernmotivation
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Schulabstinenz
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Krisenintervention
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sozialen Beziehungen (im Freundeskreis und in der Familie)
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Zeit- und Stressmanagement, Selbststrukturierung
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Informationen zu weiterführenden Hilfen (z.B. Suchtberatung)
Was können wir tun?
- neutraler Ansprechpartner/ Vermittlung bei Konflikten (Schüler*in – Eltern – Lehrkraft)
- Schullaufbahnberatung in Kooperation mit den Beratungslehrer*innen, weiteren Fachkräften
- Hilfe bei Entscheidungsfindung
- Suche nach Informationen (Beratungsstellen, finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten)
- Entlastung durch Zuhören
- Klärung des Anliegens, Situationsanalyse
- Hilfe bei der Erarbeitung von Lösungsansätzen
- Teilhabe am Unterricht und an außerschulischen Angeboten (Inklusionsassistenz)
- Projektarbeit im Klassenverband oder Kleingruppenarbeit
- Freizeit- und Ferienangebote am Nachmittag und im Ganztagesbereich (GTA)
- Individuelle Förderung und ggf. Vermittlung an weiterführende Angebote
Nach welchen konzeptionellen Ansätzen arbeiten wir?
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ressourcenorientiert (Konzentration auf Stärken)
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an der Lebenswelt und am Sozialraum der Kinder und Jugendlichen orientiert
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niedrigschwelliger Kontaktaufbau (Komm- und Gehstruktur)
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Hilfe zur Selbsthilfe
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präventiv und interventiv - unsere Arbeit dient sowohl der Vorbeugung als auch im Konfliktfall
Nach welchen gesetzlichen Grundlagen arbeiten wir?
- § 11 SGB VIII (Jugendarbeit)
- § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit)
- § 14 SGB VIII (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- § 16 SGB VIII (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie)
- § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung)
- § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen)